Herzlich Willkommen in der Dominikanische Republik

Visum Einreisebestimmungen der Dominikanischen Republik

Visum und Einreisebestimmungen vom 04.02.2012

!Aktueller Hinweis! - Reisewarnungen Dominikanisch Republik

Im Zuge der aktuellen Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti ist es zu vereinzelten Krankheitsfällen in der Dominikanischen Republik gekommen. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist ohne engen Kontakt zu Erkrankten, beispielsweise in Krankenhäusern oder Flüchtlingslagern, derzeit sehr gering.
Cholera wird typischerweise über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Daher sind hier die üblichen Empfehlungen zur Vermeidung von Magen-Darminfektionen besonders zu beachten. Weitere Informationen hierzu sowie zur Cholera im Allgemeinen finden Sie im Abschnitt "Medizinische Hinweise" sowie in einem Merkblatt des Auswärtigen Amts.


1. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Voraussetzungen:
a. mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bei Einreise
b. gültiger Kinderausweis mit Passfoto wird anerkannt. Ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Reisepass vorgelegt werden.

Flugtickets:
a. Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
b. Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar gekauft werden.
Sie können Online die Touristenkarte der Dominikanischen Botschaft in Hamburg bestellen.
Ihr Vorteil auch wenn Online etwas teurer!
Keine Wartezeiten bis zu 2h am Flughafen in der Dominikanischen Republik.
Sonst müssen Sie bei der Ausreise eine Flughafensteuer in Höhe von 20,-- US-Dollar bezahlen.
Einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben diese Steuer/gebühr bereits in ihrem Preis enthalten.
Fragen Sie dazu Ihr Reiseanbieter
bei dem Sie gebucht haben oder schauen in den Reiseunterlagen nach,
diese Touristenkarte kann dort dazu gebucht werden bzw. für Sie besorgt werden.

Bei einer Aufenthaltsdauer über 30 Tagen werden folgende Ausreisegebühren fällig.

Aufenthaltsdauer: Ausreisegebühr:
bis zu 30 Tagen über Touristenkarte abgedeckt
1 Monat bis 3 Monate 800,00 Pesos
3 Monate bis 9 Monate 1000,00 Pesos
9 Monate bis 12 Monate 2.500,00 Pesos
1 bis 1½ Jahre 4.000,00 Pesos
1½ bis 2 Jahre 5.000,00 Pesos
2 bis 2½ Jahre 6.500,00 Pesos
2½ bis 3 Jahre 9.000,00 Pesos
3 bis 5 Jahre 14.000,00 Pesos
5 Jahre und länger 17.000,00 Pesos
1 Euro = ca: 50 Peso - VENTANILLA EXTRANJERIA - aktualisiert am 24.05.2011 von Direccion General de Migracion

2. Einreise ohne Visum und ohne Touristen-Karte aus folgenden Ländern

Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea, Uruguay.

Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate


3. Personen aus folgenden Ländern (Herkunft Reisepass) reicht die Einreise mit Touristen-Karte

Andorra, Antigua/Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bermudas, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominika, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich einschließlich Guadeloupe, Martinique und Sankt Martin, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Irland, Italien, Jamaika, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande einschließlich: Curacao, Bonaire und St. Maarteen, Norwegen, Österreich, Paraguay, Polen, Portugal, Russische Föderation, Rumänien, Sankt Kitts und Nevis, Sankt Lucia, Sankt Marino, Singapur, St. Vincent und Grenadine, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Surinam, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik (Tschechien), Turks and Caicos Insel, Ungarn, Venezuela, Vereinigtes Königreich (GB), Vereinigte Staaten von Amerika, einschließlich Puerto Rico, Hawaii, Sankt Croix, Sankt John, Sankt Thomas, Jungfrauinsel.

Personen mit einer Nationalität die nicht unter Punkt 3 genannt sind brauchen also ein Touristenvisum.

3.1 Ausnahme

Aber nicht Personen mit Wohnsitz in Deutschland die eine Daueraufenthaltsgenhemigung für Deutschland in Ihrem Reisepass eingetragen haben ohne Einschränkung des Lebensraum. Hier langt dann die normale Touristenkarte, die Sie am Zielflughafen in der DomRep oder bei der DR Botschaft (siehe Link unter Punkt. 1) in Hamburg oder bei Ihrem Reise- bzw. Fluganbieter bekommen.


4. Visum vor Einreise

Bei allen unter 2. und 3. nicht gelisteten Nationalitäten, sowie bei längeren Aufenthalten als 90 Tage muss ein Visum vor Abreise beantragt werden. Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.


4.1 Originalreisepass

Anforderungen:
a. gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
b. nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger:
a. Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
b. Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
c. mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"


4.2. Kinderausweis

Anforderungen:
a. gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
b. als Nationalität muss im Ausweis "deutsch" vermerkt sein
EU-Bürger:
a. Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
b. mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"


weitere Infos unter einer der aufgeführten Vertretungen der Dominikanischen Republik


5. IATA-Airline Bestimmung:

!Achtung Neue Mitnahmebestimmungen Flughafen/Airlines!
Von Condor und Air Berlin (und anderen) an uns mitgeteilte Änderung!

Bei der Einreise in der DomRep bzw. beim Check-in am Abreiseflughafen in Ihrem Heimatland müssen Passagiere (ausgenommen davon sind Dominikanische Staatsbürger, Residenten und Visuminhaber), ihre Wiederausreise (durch Rückflug- oder Weiterreiseticket) aus der Dominikanischen Republik nachweisen können.

Sollte dies nicht der Fall sein, muss/kann die Airlines die Mitnahme verweigern.
Sollte die Airlines Sie mit ungültigen Papieren oder nicht vorhandenen Rückreise bzw. Weiterflug-Tickets mitnehmen, kann es passieren das Sie auf Ihre eigenen "erhöten Kosten" mit der selben Maschine am Tag der Ankunft sofort zurück fliegen müssen.

Original Text aus den

IATA Rules- Visa Issuance Dominican Republic
Prior to arrival: please contact the nearest representation of Dominican Republic. The following should be taken into account even if holding a Visa: Visitors must hold: - return or onward tickets; and - all documents required for their next destination. except for those, irrespective of nationality, whose passport states that they were born in the Dominican Rep. Certain Visa regulations apply as follows: Non-compliance with the entry regulations will result in refusal of entry and deportation of the passenger on the same aircraft. The carrier will be fined USD 1,000.- if transporting passengers with incorrect documents.


6. Benötigte Reisedokumente

Für die Einreise wird ein Reisepass bzw. Kinderreisepass benötigt,
er muss die gesamte Aufenthaltsdauer (einschliesslich Einreisetag in Deutschland) abdecken.
Um jedem Ärger bei der Ein- oder Ausreise aus dem Weg zu gehen,
sollte er noch mindestens 3 Monate am Tag der Rückreise gültig sein muß.

Ein vorläufiger Reisepass ist möglich.
Die Gültigkeit muss aber die gesamte Aufenthaltsdauer inkl. Rückreisetag komplett abdecken!


Kinder und Jugendliche
Ab dem 3. Lebensjahr muss der Kinderreisepass mitgeführt werden und er muss die gesamte Aufenthaltsdauer (einschliesslich Einreisetag in Deutschland) abdecken, für Kinder älter als 3 Jahre muss der Kinderreisepass mit eine Foto versehen sein.

Allgemeiner Hinweis
Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben aber empfohlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Tagesaktuelle Auskunft zu Einreisebestimmungen
geben die Botschaften der Dominikanischen Republik in Deutschland.

7. Diplomatische Vertretungen der Dominikanischen Republik in Deutschland

Dominikanische Botschaft, Berlin
Anschrift: Dessauer Strasse 28-29, 10963 Berlin
Tel.: (030) 257 57 76-0
Fax: (030) 257 57 76-1

Generalkonsulat Dominikanische Republik, Frankfurt
Anschrift: Stiftstrasse 2, 60313 Frankfurt a.M.
Tel.: (069) 743 877 81
Fax: (069) 743 826 40

Generalkonsulat Dominikanische Republik, Hamburg
Anschrift: Neuer Wall 39, 20354 Hamburg
Tel.: (040) 47 40 84
Fax: (040) 460 51 97
Webseite (öffnet sich in neuem Fenster):
DR Generalkonsulat Hamburg

Honorarkonsulat Dominikanische Republik, Stuttgart
Anschrift: Waiblinger Straße 11, 70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 55 20 04
Fax: (0711) 509 42 59


8. Deutsche Botschaft in der Dominikanischen Republik

Embajada Alemana
Anschrift: Calle Gustavo Mejía Ricart Nr. 196 (esq. Av. Abraham Lincoln),
Santo Domingo
Torre Piantini, piso 16/17, Ensanche Piatini
Lageplan
Tel.: 809-542-8949 + 8950
Fax: 809-542-8955, Fax: 809-542-8961 (Rechts- und Konsularabteilung)
Webseite (öffnet sich in neuem Fenster):
www.santo-domingo.diplo.de


9. Visum und Infos zu Dauer Aufenthaltserlaubnis in der DomRep für Residenten und Einwanderer

Aufenthaltsgenehmigungen für Residenten
Zeitlich als auch Dauerhafte Erlaubnis.

Residencia Provisional - Personalausweis (Cedula) - Residencia Permanente

Residencia Permanente
Benötigte Papiere für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) über eine zugelassene Anwaltskanzlei in der Dominikanische Republik
6 Paßbilder 2" x 2" Frontalansicht
2 Paßbilder 2" x 2" Seitliche Ansicht

zusätzliche Dokumente (optional), wie z.B.: Bescheinigung über die Gründung einer Firma, Heiratsurkunde, Nachweise über den Erwerb / Besitz von Immobilien, Grundstücken, Nachweis von Bauvorhaben, Kapitalnachweise, Kontoauszüge etc.
2 Originale Geburtsurkunden, beglaubigt durch das zuständige Standesamt und mit Postille der übergeordneten Behörde
Eine komplette Kopie des deutschen Reisepasses

Infos siehe auch hier:
Auswandern in die Dominikanische Republik





10. Besondere Zollvorschriften

Gemäß des Gesetzes zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- USD oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die bei Ankunft ausgehändigt wird. Eine Zuwiderhandlung ist strafbar.





11. Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird gezielt gefahndet. Dabei wurden in letzter Zeit vermehrt auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Es ist dringend davor zu warnen, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen. Im Fall einer Verhaftung wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.


12. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Thomas C. Bruns

Seit 12.10.2011 Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Dominikanischen Republik


Calle Gustavo Mejía Ricart No. 196 (esq. Av. Abraham Lincoln), Torre Piantini (Piso 16/17), Ensanche Piantini, Santo Domingo.
Telefon (001809) 542 89 49, 542 89 50
Fax (001809) 542 89 55

Öffnungszeiten:
Montag 7:30 am - 04:00 pm
Donnerstag 7:30 am - 04:30 pm
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 am - 03:00 pm

am = Vormittags
pm = Nachmittags

Konsulat (Visa Angelegenheiten)

Tel.: 809-542.8964 (Mo-Fr - 08:00 - 11:30 Uhr Vormittags)
Fax: 809-542.8961
Letzter Einlass für Visakunden ist 11:00 Uhr. Visumbeantragung nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

In einem Notfall können Sie die Botschaft unter folgender Nummer anrufen: +1809-543.5650

In Rechts- und Konsularangelegenheiten ist die Botschaft auch für Haiti zuständig.


13. Auswärtiges Amt


Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: 01149-(3018)-172000
Fax: 01149-(3018)-1751000


14. Nützliche Adressen

Notruf-Nummer allgemein: 911
Touristenpolizei (POLITUR): 809 200 3500 (ganzes Land) und 809 754 3000 (Zentrale Santo Domingo)





15. Schweizer Botschaft Santo Domingo

Adresse
Embajada de Suiza
Ave. Jimenez Moya 71
(Churchill esq. Desiderio Arias)
Santo Domingo
Dominican Republic

Postadresse
Embajada de Suiza
Apartado postal 3626
Santo Domingo
Dominican Republic

Telefon
* 001 809 533 3781
* 001 809 534 6944

Fax
* 001 809 532 3781

E-Mail
sdd.vertretung@eda.admin.ch

Internet
http://www.eda.admin.ch/santodomingo


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